Steuerberater Stephan Eßer

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Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass Fragen zu steuerlichen Problemfeldern nur gegenüber Mandanten sofort beantwortet werden. In allen anderen Fällen wird eine Erstberatungsgebühr (maximal 180 EURO, zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%, also derzeit insgesamt EUR 214,20) nach § 21 StBGebV erhoben, die vor Auskunftserteilung fällig wird. Ggf. sind weitere Angaben von Ihnen erforderlich. Sie erklären sich mit der Anfrage ausdrücklich bereit, weitere persönliche Angaben und ggf. Unterlagen zum Sachverhalt auf Anforderung zu übermitteln. Sollte durch unzureichende Angaben eine Anfrage nicht beantwortet werden können, so entsteht auf jeden Fall ein Pauschalhonorar von 75 EUR (zzgl. gesetzl. UST von z.Zt. 19%), also insgesamt EUR 89,25). Für weitergehende Tätigkeiten können weitere Gebühren entstehen.

 Die AGB in der jeweils neuesten Fassung werden Bestandteil dieser Anfrage. Sie werden Ihnen mit der Auftragsbestätigung auf Ihre Anfrage zugesandt. Die AGB werden danach durch eine Bestätigungs-Mail von Ihnen Vertragsbestandteil. Erst nach Erhalt der Bestätigungs-Mail erhalten Sie eine Antwort auf Ihre Anfrage.

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