Steuerberater Stephan Eßer

Service


Der Servicebereich bietet Ihnen ausgewählte Themen des Steuerrechts.



 Umsatzsteuervoranmeldung zu spät abgegeben? Einschaltung der Buß- und Strafsachenstelle ab 2012             04/2012
Nach Änderung der finanzamtsinternen "Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren", ist bei verspätet abgegeben Umsatzsteuervoranmeldungen ab 2012 in jedem Fall die Buß- und Strafsachenstelle zu informieren. (s.a. die Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes hierzu). Mit der Neufassung von § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vom 28. April 2011 wurden die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige u. a. dahingehend verschärft, dass ab einem verkürzten Steuerbetrag von EUR 50.000 die strafbefreiende Wirkung nicht mehr eintritt (es kann allenfalls gem. § 398a AO von der Strafverfolgung abgesehen werden) bzw. Teil-Selbstanzeigen nicht mehr möglich sind. Hier liegt das wahre Problem der neuen Gesetzeslage, weil für eine strafbefreiende Selbstanzeige immer die "Rückkehr zur Steuerehrlichkeit" für die jeweilige Steuerart notwendig ist. Hierdurch ist es beispielsweise nicht mehr möglich, bei überfälliger Umsatzsteuerjahreserklärung eine verspätet abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung als strafbefreiende Selbstanzeige zu werten.
Sollte es einmal zu einer Verspätung bei der Abgabe der Voranmeldungen kommen, kann ich Ihnen im Falle der Einleitung eines Steuerstrafverfahren zur Seite stehen.

Von großer Bedeutung ist hierbei, daß die nachgereichte Umsatzsteuervoranmelung dann vollständig zutreffend ist, um als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden zu können.

Anschließend werde ich mit Ihnen in einem Beratungsgespräch ermitteln, welche Maßnahmen zur Sicherstellung der künftig fristgerechten und zutreffenden Abgabe der Voranmeldungen getroffen werden können.


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In loser Folge erhalten Sie hier Informationen über aktuelle Steuerthemen.

 Zivilprozesskosten leichter absetzbar
 > alle Steuerzahler            10/2011
 Erststudium/-ausbildung: Unbegrenzter Werbungskostenabzug für Studenten und Azubis?
 > alle Steuerzahler            03/2015
Der Gang vor ein Zivilgericht kann zu einem teuren "Vergnügen" werden, denn allein die Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare schlagen schnell mit ein paar tausend Euro zu Buche. Umso reizvoller ist da die Möglichkeit, die Kosten von der Steuer abzusetzen. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) dient als Türöffner für den Kostenabzug. Bisher waren Zivilprozesskosten in den meisten Fällen nicht als außergewöhnliche Belastungen (agB) abziehbar. Das Argument nach der alten Rechtsprechung des BFH: Die Vertragsparteien begeben sich aus freien Stücken in einen Zivilprozess. Deshalb entstehen die Prozesskosten nicht zwangsläufig und dürfen somit nicht als agB angesetzt werden. Ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin haben jetzt vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zwei spektakuläre Grundsatzurteile erstritten. Beide konnten das Gericht davon überzeugen, dass der bisherige steuerliche Abzug völlig unzureichend ist. Sie hatten ihre Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und eine entsprechende Verlustfeststellung beantragt. Die Richter gaben ihnen grünes Licht und urteilten, dass die Ausbildungskosten hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst sind. Deshalb liegen vorweggenommene Werbungskosten vor. Nach mehreren Versuchen des Gesetzgebers, eine gesetzliche Neureglung zu installieren, liegt die Sache jetzt beim Bundesverfassungsgericht.
 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer
 > alle Steuerzahler            10/2011
 Warengutscheine:Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug vereinfacht.
 > alle Steuerzahler            10/2011
Das Finanzgericht (FG) Köln hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend gemacht werden können, wenn dieses in erheblichem Umfang privat mitgenutzt wird. Das Gericht entschied, dass eine steuerliche Berücksichtigung auch in diesen Fällen möglich sei, sich die Abzugsfähigkeit aber auf den beruflichen oder betrieblichen Nutzungsanteil beschränke. Die Frage, ob Barlohn oder ein bis zu 44 EUR im Kalendermonat steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug vorliegt, wird nach der aktuellen bisherigen Rechtsprechung des BFH einfacher entschieden werden können. Bislang galten die Vorgaben der Finanzverwaltung, dass Warengutscheine weder über einen Geldbetrag lauten noch einen Höchstbetrag ausweisen durften. Dies ist nunmehr durch verschiedene Urteile des BFH überholt; danach können auch z.B. Tankkarten bis zu 44 € ohne Angabe von Liter, Kraftstoffart ausgereicht werden. Lediglich muss ausgeschlossen sein, dass z.B. die Tankstelle anstelle von Ware Geld gibt.

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 Unternehmergesellschaft (UG)             04/2012
Ende 2008 wurde die Unternehmergesellschaft (UG) als Sonderform der GmbH eingeführt, um dem damaligen Boom der britischen Limited (ltd.) entgegen zu treten. Über die britische Limited informiert Sie dieser Beitrag: Limited. Als GmbH-Form ist auch die UG eine juristische Person („Kapitalgesellschaft“) und hat damit eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die wichtigsten Details der UG, welche sie von einer GmbH unterscheidet:
  • Mindestkapital: ab 1 Euro bis max. EUR 24.999 (danach liegt eine normale GmbH vor) Achtung: Eine unterkapitalisierte Gesellschaft ist von Anfang an insolvenzbedroht.
  • Zusatz im Geschäftsverkehr: "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" tragen.
  • Ansparung des Stammkapitals mit einem Viertel jedes Jahresüberschusses
  • Nur Bargründung; Sachgründung verboten
  • Wie die GmbH kann die UG durch eine Person („Ein-Personen-UG“) oder mehrere Personen gegründet werden.
  • Musterprotokoll spart Notarkosten
Eine grundlegende Beratung macht Sie mit vielen weiteren wichtigen Aspekten dieser Unterart der GmbH vertraut wie z.B. den Vorschriften zu Steuern und Rechnungslegung, sowie steuerliche Aspekte der Haftung, Vertretung, Gründung und Auflösung, Insolvenz uvm.

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