Steuerberater Stephan Eßer

Leistungen


Das Leistungsspektrum für gemeinnützige Vereine

Die geordnete Verwaltung der Vereinsfinanzen, zuverlässige Erfüllung der steuerlichen Pflichten und eine gut organisierte Buchhaltung - alles Dinge, die in Ihrem Verein schon Wirklichkeit sind ?     Dann brauchen Sie nicht weiterzulesen.

Oder wissen Sie doch nicht genau ob und wann Sie Rücklagen für Investitionen bilden dürfen (das Steuerrecht schreibt in § 55 AO eine zeitnahe Mittelverwendung vor) ? Ist Ihnen der Unterschied zwischen dem Zweckbetrieb (§ 65 AO) und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§64 AO) wirklich geläufig? Können Sie aus Ihrer Vereinsbuchhaltung jederzeit erkennen, ob die Besteuerungsgrenze von EUR 35.000 (bis 2007: 30.678) bereits vor Ablauf des Geschäftsjahres übersprungen ist und Sie wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergreifen müssen, um eine drohende Steuerpflicht zu vermeiden ?

Dann stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus der Beratung anderer gemeinnütziger Vereine gerne zur Verfügung.

Fordern Sie für alle Tätigkeiten ein unverbindliches und kostenloses Angebot an!
Kontakt: stephan.esser@datevnet.de


 

Steuererklärungen und Beratung für Vereine:

Körperschaftsteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Gemeinnützigkeitserklärungen           -         und alle weiteren Steuerarten -
Ein gemeinnütziger Verein ohne besondere wirtschaftliche Betätigung wird alle drei Jahre vom Finanzamt zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Gemeinnützigkeit aufgefordert. Bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und beim Ausfüllen des Erklärungsvordrucks bin ich Ihnen behilflich.

Sobald jedoch eine wirtschaftliche Betätigung hinzukommt, ist bereits die Umsatzsteuer ein Thema. Falsche Rechnungstellung oder die unberechtigte Nutzung der Kleinunternehmerreglung führt langfristig zu einem unübersehbaren Schaden, der einen kleinen Verein schnell in existenzielle Finanznot bringen kann.

Spätestens bei der Abgabe von Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen beim Bestehen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist der ehrenamtliche Vorstand eines Vereines oft überfordert. Hier ist die Sicherheit einer vollständigen und ordnungsgemäßen Abrechnung mit dem Finanzamt unentbehrlich.

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Buchführung für Vereine

Die Vereinsbuchführung sollte unbedingt die steuerliche Vierteilung eines gemeinnüztigen Vereins vollständig abbilden. Die Branchenlösung der DATEV, welche bei mir zum Einsatz kommt, bietet hier vorbildliche Übersicht.

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Organisationsberatung

Die Überprüfung der Kassenführung und Organisation der Buchhaltung auf die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben gehört ebenfalls zu meinen Dienstleistungen. Gerne führe ich eine Analyse Ihrer bestehenden Verhältnisse durch und berate Sie bei der Durchführung von Verbesserungen.

Wollen Sie sich als Vorstände eines gemeinnützigen Vereines einmal aus erster Hand über die steuerlichen Anforderungen informieren? Ich würde mich über eine Einladung zu Ihrer Vorstandssitzung freuen und alle Ihre Fragen kompetent beantworten.

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Lohnabrechnung

Übungsleitervergütungen, Minijobs, Studenten als Aushilfen ?

Durch die Anwendung der stets aktuellen Lohnabrechnungsprogramme der DATEV und andauernde Fortbildung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bietet eine von mir erstellte Lohnabrechnung auch für Vereine die beste Gewähr auf Richtigkeit.

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Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen

Für kleine Vereine ist eine einfache Darstellung der Einnahmen und Ausgaben zum Nachweis von Mittelherkunft und Mittelverwendung ausreichend. Sobald allerdings steuerliche Pflichten wie z.B. die Umsatzsteuer tangiert werden, sollte auch die gesamte Gewinnermittlung bzw. der Jahresabschluß mit Bilanz und G&V nach allgemeinen steuerlichen und handelsrechtlichen Gesichtspunkten erstellt werden.

Für die Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG ist ab 2005 das amtliche Formular EÜR zu beachten.

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